29 Ergebnisse für: leerverkaufs

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    https://web.archive.org/web/20100522235431/http://www.ftd.de/politik/international/:europa-und-usa-so-steht-es-im-regulierungsre

    Verbot von Leerverkäufen, Finanzmarktsteuer, Hedge-Fonds-Regulierung: Deutschland und die EU preschen mit neuen Regeln für die Finanzmärkte vor. ...

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    https://web.archive.org/web/20100522235431/http://www.ftd.de/politik/international/:europa-und-usa-so-steht-es-im-regulierungsrennen/50115984.html

    Verbot von Leerverkäufen, Finanzmarktsteuer, Hedge-Fonds-Regulierung: Deutschland und die EU preschen mit neuen Regeln für die Finanzmärkte vor. ...

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    http://www.buzer.de/gesetz/962/l.htm

    Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz über das Kreditwesen, Synopse der einzelnen Fassungen

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    http://wayback.archive.org/web/20131203011608/http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_2291536/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/902-sit

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=22

    (1) Die Bundesanstalt ist zuständige Behörde im Sinne der Artikel 26 und 27 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014. Dies gilt insbesondere auch für die Mitteilung von Referenzdaten, die von Handelsplätzen nach Artikel 27 Absatz 1 der

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    https://openjur.de/u/686342.html

    Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt derjenige, dem die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses nach § 39 Abs. 1 AO rechtlich oder --wenn ein anderer als der Eige ...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=120

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. eine Mitteilung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=120

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. eine Information entgegen § 26 Absatz 1 oder Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. eine Mitteilung

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    https://www.iasplus.com/de/standards/ias/ias39

    IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung' behandelt die Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und einiger Verträge über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Positionen.…



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