151 Ergebnisse für: rpflg
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Kanton Wallis - Erlass-Sammlung
https://lex.vs.ch/frontend/versions/2343#/de/artncre_18079
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kanton Wallis - Erlass-Sammlung
https://lex.vs.ch/frontend/versions/2343
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§ 125 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=125
(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte verfahrensfähig. (2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche
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Artikel 24 EGBGB Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=24
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört.
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Artikel 100 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=100
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des
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Erinnerung
http://www.jweisgerber.de/Skript/Rechtsbehelfe/Erinnerung/erinnerung.html
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§ 6 VAG Bezeichnungsschutz Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=6
(1) Die Bezeichnungen „Versicherung", „Versicherer", „Assekuranz", „Rückversicherung", „Rückversicherer" und entsprechende fremdsprachliche Bezeichnungen oder eine Bezeichnung, in der eines
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Prof. Dr. Tobias Fröschle | Autorenprofil und Werke | beck-shop.de
http://www.beck-shop.de/Prof-Dr-Tobias-Froeschle/trefferliste.aspx?action=author&author=23585
Hier finden Sie das komplette Autorenprofil von Prof. Dr. Tobias Fröschle . Außerdem erhalten Sie Zusatzinfos wie wichtige berufliche Stationen und aktuelle Werke.
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§ 283 FamFG Vorführung zur Untersuchung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=283
(1) Das Gericht kann anordnen, dass der Betroffene zur Vorbereitung eines Gutachtens untersucht und durch die zuständige Behörde zu einer Untersuchung vorgeführt wird. Der Betroffene soll vorher persönlich angehört werden. (2)
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Änderungen 2. BMJBBG Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
http://www.buzer.de/gesetz/7965/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Synopse der einzelnen Fassungen