216 Ergebnisse für: schiffsbesatzung
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§ 39 SeemG Verpflegung und Speiserolle Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Seemannsgesetz&a=39
(1) Das Besatzungsmitglied hat von dem Zeitpunkt ab, in dem der Anspruch auf Heuerzahlung entsteht (§ 32), bis zur Beendigung des Heuerverhältnisses Anspruch auf angemessene Verpflegung. (2) Das Mindestmaß der dem Besatzungsmitglied zu
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§§ 114 bis 135 SeemG Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeemG&a=114-135
§§ 114 bis 135 SeemG Seemannsgesetz
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§ 16 SeemG Anwesenheit bei der Musterung und Vorlage des Seefahrtbuchs Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=16
(1) Bei der Musterung müssen der Kapitän oder ein bevollmächtigter Vertreter des Kapitäns oder des Reeders sowie die zu musternden Personen anwesend sein. In Ausnahmefällen kann das Seemannsamt auf die Anwesenheit der zu
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§ 5 SeeArbG Kapitän und Stellvertreter Seearbeitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeArbG&a=5
(1) Kapitän ist das vom Reeder zur Führung des Schiffes bestellte Besatzungsmitglied. (2) Der Kapitän muss Inhaber eines staatlichen Befähigungszeugnisses sein, das ihn zur Führung des Schiffes berechtigt. (3) Ist ein Kapitän
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Tui Fanua (Erzählung) – Karl-May-Wiki
http://www.karl-may-wiki.de/index.php/Tui_Fanua_(Erz%C3%A4hlung)
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 40 SeemG Kürzung der Verpflegung bei ungewöhnlich langer Dauer der Reise und bei Unfällen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=40
(1) Der Kapitän ist berechtigt, abweichend von der Speiserolle Speisen und Getränke zu kürzen oder eine Änderung in ihrer Wahl vorzunehmen, wenn bei ungewöhnlich langer Dauer der Reise, infolge von Unfällen oder aus sonstigen
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§ 116 SeemG Widerstand Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=116
(1) Ein Besatzungsmitglied, das einem Vorgesetzten bei der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift,
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BinSchG - Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
https://www.gesetze-im-internet.de/binschprg/BJNR003010895.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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HGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html#BJNR002190897BJNE088300307
Keine Beschreibung vorhanden.