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Dereliktion | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/artikel/348
Die Dereliktion (lat., Aufgabe, Zurücklassung)1 bezeichnet die freiwillige Aufgabe des Eigentums und des Besitzes an einer Sache.2 Gemäß § 959 BGB wird eine bewegliche Sache dadurch herrenlos und kann gemäß § 958 I BGB durch Inbesitznahme eigentümlich…
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Neufassung der Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_29041998_14301R57212002.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Neufassung der Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund_29041998_14301R57212002.htm
Keine Beschreibung vorhanden.