38 Ergebnisse für: witwengeld
-
Chronik Weinzlitz
http://wayback.archive.org/web/20041207191000/http://www.feuerwehr-vierschau.de/site/chronik/chweinzlitz.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+36,+395
Informationen zu BGHZ 36, 395: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
-
Geschichte
http://www.freundetriesdorf.de/geschichte_200todestag.html
Pflege und Erforschung der Geschichte und des Kulturgutes der ehemaligen markgräflichen Sommerresidenz Triesdorf und ihrer Umgebung
-
EHE: Der Onkel ist das Salz - DER SPIEGEL 50/1953
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25658083.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Untergetauchter SS-Arzt : Ein Streit um nächtliche Trinkgelage enttarnte Dr. Tod | shz.de
http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/ein-streit-um-naechtliche-trinkgelage-enttarnte-dr-tod-id5199106.html
Das Umfeld der Regierung um Großadmiral Karl Dönitz lockte viele NS-Größen nach Schleswig-Holstein.
-
Untergetauchter SS-Arzt : Ein Streit um nächtliche Trinkgelage enttarnte Dr. Tod | shz.de
http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/ein-streit-um-naechtliche-trinkgelage-enttarnte-dr-tod-id5199106.html
Das Umfeld der Regierung um Großadmiral Karl Dönitz lockte viele NS-Größen nach Schleswig-Holstein.
-
Untergetauchter SS-Arzt : Ein Streit um nächtliche Trinkgelage enttarnte Dr. Tod | shz.de
https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/ein-streit-um-naechtliche-trinkgelage-enttarnte-dr-tod-id5199106.html
Das Umfeld der Regierung um Großadmiral Karl Dönitz lockte viele NS-Größen nach Schleswig-Holstein.
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Frage des Rechtsschutzes gegen kirchliche Maßnahmen vor staatlichen Gerichten - verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber kirchlichem Selbstverständnis
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19980918_2bvr147694.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 51 BBG Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=51
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht
-
Übersicht - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekvw.de/list/rechtsprechung
Keine Beschreibung vorhanden.