499 Ergebnisse für: 1.4.1
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BMF - Finanz- und Zollämter
https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/finanz-zollaemter.html
In Österreich gibt es 40 Finanzämter mit insgesamt 79 Standorten. Die meisten Finanzämter haben einen, zwei oder drei Standorte und meist 150 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Derzeit sind 6.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit im…
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BMF - Umsatzsteuer
http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrUnternehmeru_7722/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer.htm
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Leistungen, die Unternehmerinnen/Unternehmer gegenüber ihren Kundinnen/Kunden erbringen, der Umsatzsteuer unterliegen. Der Leistungsbegriff des Umsatzsteuergesetzes erfasst sowohl Warenlieferungen als auch…
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Franz Josef Röll - Hochschule Darmstadt
http://wayback.archive.org/web/20141006082403/http://sozarb.h-da.de/personen/personen/lehrende/franz-josef-roell/
Willkommen auf den Webseiten der Hochschule Darmstadt. Die Startseite enthält aktuelle Meldungen und weist den Weg zu den Informationen.
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Keine Flickr-Pro-Mitgliedschaft mangels Volljährigkeit? - Flominator's Kruschtelecke
http://flominator.ramselehof.de/index.php?/archives/120-Keine-Flickr-Pro-Mitgliedschaft-mangels-Volljaehrigkeit.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Per N. Döhler: Semantik und Pragmatik der Modalität im Englischen
https://web.archive.org/web/20140517113936/http://www.triacom.com/archive/semprag.de.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BMF - Allgemeines zum Pendlerpauschale
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/pendlerpauschale/pendlerpauschale-allgemein.html
Allgemeine Informationen rund um das Pendlerpauschale, von welchen Faktoren es abhängt und wie es funktioniert.
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K 8 - Syrisches Waisenhaus (Aktenbestand) (1825, 1853-1996)
https://www.wkgo.de/wkgosrc/findmittel/cms/index/LKAS-K008
Keine Beschreibung vorhanden.
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Anlage 2 WaffG (zu § 2 Abs. 2 bis 4 ) Waffenliste Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm
Abschnitt 1 Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten 1.1 Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen