97 Ergebnisse für: 174c
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§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184e
(1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet. (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/786/78629.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184b
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11
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§ 184i StGB Sexuelle Belästigung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184i
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe
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§ 181b StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__181b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 232b StGB Zwangsarbeit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232b
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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Artikel 3 EUBekSexAusbKindUG Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2149&a=3
(1) In § 15 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1075) geändert worden ist, wird
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§ 232a StGB Zwangsprostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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Artikel 3 EUBekSexAusbKindUG Folgeänderungen Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2149&a=3
(1) In § 15 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 5 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. Juni 2008 (BGBl. I S. 1075) geändert worden ist, wird
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§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=201a
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder