641 Ergebnisse für: 1für
-
Artikel 234 EGBGB Viertes Buch. Familienrecht Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGBGB&a=234
§ 1 Grundsatz Das Vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt für alle familienrechtlichen Verhältnisse, die am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 2 Verlöbnis
-
§§ 79 bis 80a OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=79-80a
§§ 79 bis 80a OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
-
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&f=1
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
-
-
§ 5 NetzDG Inländischer Zustellungsbevollmächtigter Netzwerkdurchsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=netzdg&a=5
(1) Anbieter sozialer Netzwerke haben im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf ihrer Plattform in leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Weise auf ihn aufmerksam zu machen. An diese Person können Zustellungen in
-
1A-Refill.de - Ihr 1A Refill Shop
http://www.1a-refill.de
TOMBOW Refill-Korrekturroller »Mono«, weiß, Guerlain Shalimar 93 ml Eau de Toilette EDT Refill Nachfüllung Recharge, HUGO BOSS Kugelschreiberminen Metall Nachtblau, V7 V7 Toner Samsung CLP 770 BK, PRITT Korrekturroller »Refill Flex«, weiß,
-
§ 73 KGSG Rechtsverbindliche Rückgabezusage Kulturgutschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KGSG&a=73
(1) Wird Kulturgut aus dem Ausland für eine öffentliche Ausstellung oder für eine andere Form der öffentlichen Präsentation, einschließlich einer vorherigen Restaurierung für diesen Zweck, oder für Forschungszwecke
-
BayWaldG: Art. 10 Schutzwald - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWaldG-10
Keine Beschreibung vorhanden.
-
TrDüV Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+zur+Daten%C3%BCbermittlung+durch+Mitteilungsverpflichtete+und+durch+den+Betreiber+des+U
TrDüV Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung
-
ZustV: Zuständigkeitsverordnung (ZustV) Vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184) BayRS 2015-1-1-V (§§ 1–100) - Bürgerservice
http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZustV/True
Keine Beschreibung vorhanden.