189 Ergebnisse für: 201a
-
§ 176b StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176b
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
-
§ 174b StGB Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174b
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren oder an einem Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Verwahrung berufen ist, unter Mißbrauch
-
§ 174c StGB Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174c
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder
-
§ 174a StGB Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=174a
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der
-
§ 179 StGB (aufgehoben) Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=179
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
-
§ 34 BZRG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=182
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten
-
§ 178 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=178
Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn
-
§ 374 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__374.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 34 BZRG Länge der Frist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=34
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei a) Verurteilungen zu aa) Geldstrafe und bb) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn