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Altgeräte94 Ergebnisse für: Altgeräten
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Art. 29 AEUV (ex-Artikel 24 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEUV/29.html
Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die...
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Müll: Unmengen Elektroschrott verlassen Deutschland illegal | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2010-03/elektroschrott-illegal-exportiert
Laut einer Studie des Umweltbundesamtes landen Berge von Elektroschrott aus Deutschland illegal in Asien und Afrika – schädlich für die Umwelt und für Schrotthändler.
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Entdecken Sie Ihre neue Hobby-Leidenschaft mit | FRANZIS | www.franzis.de - FRANZIS Verlag
http://www.elo-web.de/
Sie suchen nach einer neuen Herausforderung? Entdecken Sie mit FRANZIS Ihr neues Hobby ✓ Ob Technik oder Kreatives – hier ist für jeden etwas dabei ✓
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Die Bitkom-Gruppe | Bitkom e.V.
https://www.bitkom.org/Bitkom/Organisation/Die-Bitkom-Gruppe/
Bitkom gibt Impulse für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und versteht sich als Dienstleister für seine Mitglieder. Die Unternehmen der Bitkom-Gruppe ergänzen als 100-prozentige Tochtergesellschaften das Leistungsportfolio.
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Firmenportrait - Bender
http://www.bender-de.com/de/unternehmen/pressezentrum/firmenportrait.html
Mehr als ein Lösungsfinder. Wir sind Partner.
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Recyclingtechnik: Fachbuch für Lehre und Praxis - Hans Martens - Google Books
http://books.google.de/books?id=W6ILhVq2F9gC&pg=PA288&dq=querstromzerspaner&hl=de&sa=X&ei=w6ctUe_lIcfjtQaH5ICoDA&ved=0CC8Q6AEwAA
Das Recycling von Altgeräten, Werkstoffen und anderen Materialien leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ressourcenschonung, Schadstoffbeseitigung und Energieeinsparung sowie zur Reduzierung von Deponievolumen. Die einsetzbare Recyclingtechnik ist dabei…
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Artikel 3 ElektroGNRG Weitere Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Gesetz zur Neuordnung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1739&a=3
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst „(1) Dieses Gesetz
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§ 17 KrWG Überlassungspflichten Kreislaufwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrWG&a=17
(1) Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen