72 Ergebnisse für: Geldmarktinstrumente

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    https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html

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    https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_091204_tatbestand_anlagevermittlung.html

    Merkblatt - Hinweise zum Tatbestand der Anlagevermittlung (Stand: Juli 2017)

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    https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/euromaerkte-35470?redirectedfrom=35907

    Lexikon Online ᐅEuromärkte: internationale Märkte für finanzielle Transaktionen, die in einer Währung getätigt werden, die nicht Landeswährung ist. Gehandelt werden frei konvertierbare Währungen: US-Dollar, Euro, Schweizer Franken, Britisches Pfund und…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=2

    (1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,

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    http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__2.html

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    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/a44/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdo

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=2

    (1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1

    (1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder

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    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/a44/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE223872018&doc.part=L&doc.price=0.0#f

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvStG+2018&a=26

    Ein Spezial-Investmentfonds ist ein Investmentfonds, der die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 15 Absatz 2 und 3 erfüllt und in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die nachfolgenden weiteren Voraussetzungen



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