898 Ergebnisse für: Strafgesetzbuchs

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    https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__171b.html

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    http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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    https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184g

    Wer der Prostitution 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder 2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen, in einer Weise nachgeht, die diese

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    http://www.google.de/search?as_q=&hl=de&num=100&btnG=Google-Suche&as_epq=Bildung+terroristischer+Vereinigungen&as_oq=&as_eq=&lr=

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    https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__23.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=181a

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder 2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184f

    Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263a

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des



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