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§ 49a BVwVfG Erstattung, Verzinsung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/49a.html
(1) 1 Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung...
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SINTEG-V - Verordnung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Sammlung von Erfahrungen im Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“
https://www.gesetze-im-internet.de/sinteg-v/BJNR165300017.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=18
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die
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§ 13 USG Erstattung von Aufwendungen für Wohnraum Unterhaltssicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=USG&a=13,13c
(1) Freiwilligen Wehrdienst Leistenden werden folgende Aufwendungen für Wohnraum erstattet 1. die Miete und die Betriebskosten für Wohnraum, den sie a) vor Kenntnis des Zeitpunkts des Antritts des freiwilligen Wehrdienstes angemietet haben oder
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§ 26 UStG Durchführung, Erstattung in Sonderfällen Umsatzsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UStG&a=26
(1) Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Wahrung der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen oder zur Vereinfachung des
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§ 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=18
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die
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§§ 213 bis 227 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=213-227
§§ 213 bis 227 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
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AAG Aufwendungsausgleichsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AAG&f=1
AAG Aufwendungsausgleichsgesetz
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§ 44b EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 30, 31 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GmbHG&a=30,31
§§ 30, 31 GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung