1,359 Ergebnisse für: gvg
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§ 23 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/23.html
Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfaÃt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den...
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§ 21a GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/21a.html
(1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter als Vorsitzenden und 1. bei...
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§ 186 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=186
(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die
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§ 133 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=133
In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.
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§ 191a GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=191a
(1) Eine blinde oder sehbehinderte Person kann Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen. Sie kann nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 verlangen, dass ihr Schriftsätze und
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§ 185 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=185
(1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in
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§ 154 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GVG&a=154
Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den
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§ 189 GVG Gerichtsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gvg&a=189
(1) Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten daß er treu und gewissenhaft übertragen werde. Gibt der Dolmetscher an, daß er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung
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§ 71 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/71.html
(1) Vor die Zivilkammern, einschlieÃlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten...