151 Ergebnisse für: rpflg
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§ 890 ZPO Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=890
(1) Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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§ 766 ZPO Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=766
(1) Über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom Gerichtsvollzieher bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen, entscheidet das Vollstreckungsgericht. Es ist befugt, die im §
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Zurückweisung einer Erinnerung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: keine Erstattung von Anwaltsgebühren bei verfrühtem Antrag, aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß gegen ein Bundesland durch eine Verfügung des BVerfG vollstrecken zu lassen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981210_2bvr151693.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 146 GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
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RIS - Bundesverwaltungsgerichtsgesetz § 13 - Bundesrecht konsolidiert
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40146348
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 65 BGB Namenszusatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/65.html
Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz 'eingetragener Verein'.
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§ 146 GVG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GVG/146.html
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch: mit besonderer Berücksichtigung der ... - Google Books
https://books.google.de/books?id=TlPAz9UhSQ4C
Keine Beschreibung vorhanden.
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Änderungen EGAUG Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
http://www.buzer.de/gesetz/9728/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts, Synopse der