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Wettbewerbsstärkungsgesetzes208 Ergebnisse für: wettbewerbsstärkungsgesetz
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§ 190 SGB V Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=190
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger endet mit dem Tod des Mitglieds. (2) Die Mitgliedschaft versicherungspflichtig Beschäftigter endet mit Ablauf des Tages, an dem das Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt endet. (3)
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§ 44 SGB V Krankengeld - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/44.html%7CF%C3%BCnftes
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem...
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§ 57 SGB XI Beitragspflichtige Einnahmen Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXI&a=57
(1) Bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, gelten für die Beitragsbemessung die §§ 226 bis 232a, 233 bis 238 und § 244 des Fünften Buches sowie die §§ 23a und
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§ 20i SGB V Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe Sozialgesetzbuch (SGB)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a149587.htm
(1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes, dies gilt unabhängig davon, ob sie auch entsprechende Ansprüche gegen andere Kostenträger haben. Satz 1 gilt
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - § 193 Abs 5 S 1 VVG () und § 12 Abs 1b S 1 VAG () sind verfassungskonform auszulegen - Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Nichtmitgliedern
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090610_1bvr082508.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Institut des Bewertungsausschusses
https://institut-ba.de/institut.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Reform der gesetzlichen Krankenversicherung: An der kurzen Leine
https://www.aerzteblatt.de/archiv/55907/Reform-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-An-der-kurzen-Leine?src=series
Die GKV steht vor der größten Umwälzung in ihrer Geschichte. Auch wenn Ärzte davon nicht direkt betroffen sind, könnten sie die Neuerungen schon bald zu spüren bekommen. Als das Maritim-Hotel in Berlin-Tiergarten das letzte Mal Schauplatz eines...
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§ 135 SGB V Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=135
(1) Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag eines Unparteiischen nach
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§ 53 SGB V Wahltarife - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/53.html
(1) 1 Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass Mitglieder jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten...