141 Ergebnisse für: 1sind
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§ 167 SGB IX Prävention Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=167
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können,
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§§ 57, 58, 60 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=57,58,60
§§ 57, 58, 60 AktG Aktiengesetz
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
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§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
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§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
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§ 35 GmbHG Vertretung der Gesellschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/35.html
(1) 1 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und auÃergerichtlich vertreten. 2 Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer...
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§§ 67 bis 70 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=67-70
§§ 67 bis 70 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 167 SGB IX Prävention Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/gesetz/12357/a202931.htm?m=%22Soweit%20erforderlich,%20wird%20der%20Werks-%20oder%20Betriebsarzt%20hinzugezogen.%22#hit
(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können,
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§ 35 GmbHG Vertretung der Gesellschaft - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gmbhg/35.html
(1) 1 Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und auÃergerichtlich vertreten. 2 Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer...