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Herausgeber8,314 Ergebnisse für: Herausgabe
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Stellungnahme 23/2018 zu den Vorschlägen der Kommission über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b) | Europäischer Datenschutzausschuss
https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/opinion-art-70/opinion-commission-proposals-european-production-and_de
Stellungnahme 23/2018 zu den Vorschlägen der Kommission über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe b)
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Russland erhält Bankunterlagen eines Oligarchen | NZZ
http://www.nzz.ch/schweiz/russland-erhaelt-bankunterlagen-eines-oligarchen-1.18665280
Erneut beschäftigt ein in Ungnade gefallener russischer Oligarch die Schweizer Justiz. Das Bundesstrafgericht erlaubt die Herausgabe von Bankunterlagen; in Genf wird wegen Geldwäscherei ermittelt.
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Publikationen — Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
https://uol.de/histodid/die-arbeitsgruppe/komorek-michael/publikationen/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1011 BGB Ansprüche aus dem Miteigentum - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1011.html
Jeder Miteigentümer kann die Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend machen, den Anspruch auf Herausgabe jedoch...
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§ 1007 BGB Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1007.html
(1) Wer eine bewegliche Sache im Besitz gehabt hat, kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, wenn dieser bei dem Erwerb des Besitzes nicht...
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Kapitel 1 des Buches: Das hohe Ziel der Erkenntnis von | Projekt Gutenberg
http://gutenberg.spiegel.de/buch/5227/1
Er, der dieses Werk geschrieben, ist gestorben vor der Herausgabe. Weil sein Werk der Niederschlag eines ganzen Lebens war, konnte es auch nicht beendet werden,
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§ 885 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__885.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1251 BGB Wirkung des Pfandrechtsübergangs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1251.html
(1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1 Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue...