258 Ergebnisse für: Hungerlohn
-
FSG Pfullingen - Schulgeschichte
http://fsg-pfullingen.de/pages/info/schulgeschichte.php
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Entschädigung für die Opfer der Textilindustrie - medico international
https://www.medico.de/wir-handeln-jetzt-16006/
Damit die Angehörigen und Verletzten der Katastrophen in der Textilindustrie überleben können, brauchen sie eine echte Entschädigung.
-
Volker Pispers: DDR als Niedriglohnsektor der Deutschen -Mai 2015 - GANZ NEU - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=CMdWSG62Sro
Volker Pispers hatauf dem Kabarettfest 2015 wieder einen tollen Auftritt und kritisiert das System der Kapitalisten wie üblich scharf! Unbedingt ansehen!
-
Die Paketsklaven-Die Abzocke bei DHL Reportage Teil 1 - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=my-u7lp5st4
Teil1 Beim Shoppen im virtuellen Geschäft müssen die Kunden weder Schlangestehen noch mit Parkplatznot kämpfen. Das Paket mit der bestellten Ware kommt zu Ha...
-
Wir Sklavenhalter – Ausbeutung in Deutschland | Das Erste - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=iG3CJkLhQHo#t=34
"Sklaven und Zwangsarbeiter gibt es bei uns nicht", denken viele. Wir machen uns in Deutschland auf die Suche nach Menschen, die wie Sklaven behandelt werden...
-
Spotify: Streaming-Dienst leiht sich eine Milliarde Dollar - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/spotify-streaming-dienst-leiht-sich-eine-milliarde-dollar-a-1084612.html
Musikdienste sind bei Nutzern beliebt - entsprechend umkämpft ist der Markt. Um sich gegen Apple Music zu wappnen, leiht sich Spotify nun erneut Geld.
-
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
-
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
-
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstöÃt, ist nichtig. (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung...
-