898 Ergebnisse für: Strafgesetzbuchs
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§ 21 StVG - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvg/__21.html
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§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=89c
(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung 1. eines Mordes (§ 211), eines Totschlags (§ 212), eines Völkermordes
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§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=184
(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3) 1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht, 2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen
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§ 263 StGB Betrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
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Bundesrat - Suche - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze
http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0792-16
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 184a StGB Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184a
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), die Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat, 1. verbreitet oder der
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§ 6a PAuswG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6a.html
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§ 4 BKAG Strafverfolgung Bundeskriminalamtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bkag&a=4
(1) Das Bundeskriminalamt nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr 1. in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, Betäubungsmitteln, neuen psychoaktiven
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§ 4 BKAG Strafverfolgung Bundeskriminalamtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BKAG&a=4
(1) Das Bundeskriminalamt nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahr 1. in Fällen des international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, Betäubungsmitteln, neuen psychoaktiven