1,953 Ergebnisse für: Umlage
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Insolvenzgeldumlage - Berechnung und Fälligkeit
http://www.lohn-info.de/insolvenzgeldumlage.html
Informationen zur Insolvenzgeldumlage. Berechnung und Fälligkeit der Insolvenzgeldumlage.
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§ 40 EEG Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=40
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag für eine Abnahmestelle die EEG-Umlage, die von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit
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UMLAGE ZUR GEWÄSSERUNTERHALTUNG
http://www.ask-eu.de/default.asp?Menue=20&Bereich=4&SubBereich=10&NewsPPV=2014
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Abschnitt 2 EEV EEG-Ausgleichsmechanismus Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/gesetz/11489/b29257.htm
Abschnitt 2 EEV EEG-Ausgleichsmechanismus Erneuerbare-Energien-Verordnung
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§ 3 AusglMechV EEG-Umlage Ausgleichsmechanismusverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV+2010&a=3
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen die EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes transparent aus 1. der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 und 3 für das folgende
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Fassung § 3 AusglMechV a.F. bis 01.01.2012 (geändert durch Artikel 2 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ausglmechv+01.01.2012&a=3
Text § 3 AusglMechV a.F. Ausgleichsmechanismusverordnung in der Fassung vom 01.01.2012 (geändert durch Artikel 2 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255)
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Höhere Ökostrom-Umlage für Braunkohle-Tagebau - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/hoehere-oekostrom-umlage-fuer-braunkohle-tagebau-a-943656.html
Braunkohle gilt als Klimakiller, dennoch kassieren Energiekonzerne wie RWE oder Vattenfall Industrierabatte bei der Ökostrom-Umlage. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE fallen die Nachlässe weit höher aus als bislang bekannt.
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§ 37 EEG Vermarktung und EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=37
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen selbst oder gemeinsam den nach den §§ 16 und 35 Absatz 1 vergüteten Strom diskriminierungsfrei, transparent und unter Beachtung der Vorgaben der Ausgleichsmechanismusverordnung vermarkten.
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§ 3 EEV Ermittlung der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=3
(1) Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes transparent aus 1. der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen nach Absatz 3 Nummer 1, 3, 6 und 7 sowie Absatz 5
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§ 54 EEG Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2012&a=54
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, gegenüber Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes den nach Absatz 2 berechneten Wert als Anteil in