78 Ergebnisse für: grestg
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Neufassung der Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_29041998_14301R57212002.htm
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§ 105 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/HGB/105.html
(1) Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft,...
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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, Österreich
https://www.50plus.at/finanz/erbsteu.htm
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Artikel 8 StÄndG 2015 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Steueränderungsgesetz 2015
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1834&a=8
Das Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach §
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§ 2 UmwG Arten der Verschmelzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/umwg/2.html
Rechtsträger können unter Auflösung ohne Abwicklung verschmolzen werden 1. im Wege der Aufnahme durch Ãbertragung des Vermögens eines Rechtsträgers oder...
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Artikel 8 StÄndG 2015 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Steueränderungsgesetz 2015
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+1834&a=8
Das Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1997 (BGBl. I S. 418, 1804), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach §
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Neufassung der Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi)
http://vwvbund.juris.de/bsvwvbund_29041998_14301R57212002.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/675.html
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes...
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§ 675 BGB Entgeltliche Geschäftsbesorgung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html
(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes...
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§ 169 AO Festsetzungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=169
(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. Die Frist ist gewahrt,