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Inselentwicklung922 Ergebnisse für: innenentwicklung
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Wissenswertes - Sulzheim
http://www.sulzheim.de/wissenswertes_Wissenswertes_18_kkmenue.html
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Gemeinde Nattheim / Baden-Württemberg
http://www.nattheim.de/
Herzlich Willkommen beim Internetauftritt der Gemeinde Nattheim in Baden-Württemberg mit den Teilorten Auernheim, Fleinheim und Steinweiler
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Gemeinde Nattheim / Baden-Württemberg
https://www.nattheim.de/
Herzlich Willkommen beim Internetauftritt der Gemeinde Nattheim in Baden-Württemberg mit den Teilorten Auernheim, Fleinheim und Steinweiler
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§ 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/baugb/15.html
(1) 1 Wird eine Veränderungssperre nach § 14 nicht beschlossen, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, oder ist eine beschlossene Veränderungssperre noch...
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Bietigheim-Bissingen | Aktuelle Nachrichten | Bietigheimer Zeitung | Südwest Presse Online
http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/pdf/2011_Flyer_KinderUni.pdf
Aktuelle Nachrichten aus der baden-württembergischen Stadt Bietigheim-Bissingen | Bietigheimer Zeitung
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§ 212a BauGB Entfall der aufschiebenden Wirkung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/baugb/212a.html
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben keine aufschiebende Wirkung. (2) Widerspruch...
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Dorfentwicklung | Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-laendlichen-entwicklung/dorfentwicklung
Keine Beschreibung vorhanden.
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Handel mit Flächenzertifikaten | Umweltbundesamt
http://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/flaechensparen-boeden-landschaften-erhalten/handel-flaechenzertifikaten
Der Handel mit Flächenzertifikaten soll die Flächenneuinanspruchnahme steuern. Städte und Gemeinden dürfen nur noch eine bestimmte Menge an Außenbereichsfläche neu bebauen. Das UBA führt derzeit mit ausgewählten Kommunen einen überregionalen Modellversuch…
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§ 17 BauGB Geltungsdauer der Veränderungssperre Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=17
(1) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Gemeinde