296 Ergebnisse für: sachaufklärung
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§ 753 ZPO Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=753
(1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur
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BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+34,+324
Informationen zu BGHSt 34, 324: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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Duden | Sacharin | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft
https://www.duden.de/rechtschreibung/Sacharin
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Sacharin' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
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Vollstreckungsportal
https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsf
Keine Beschreibung vorhanden.
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Schleswig-Holstein: Das Ministerium
https://web.archive.org/web/20070824050429/http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/Aktuelles/Portalhauptartikel__1b.html__nnn=true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 788 ZPO Kosten der Zwangsvollstreckung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/788.html
(1) 1 Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen, soweit sie notwendig waren (§ 91 ), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur...
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Deutscher Bundestag: GrundsÀtze des Petitionsausschusses Ìber die Behandlung von Bitten und Beschwerden (VerfahrensgrundsÀtze)
https://web.archive.org/web/20070818191821/http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html
Deutscher Bundestag - Petitionsausschuss, VerfahrensgrundsÀtze
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§ 1948 BGB Mehrere Berufungsgründe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1948.html
(1) Wer durch Verfügung von Todes wegen als Erbe berufen ist, kann, wenn er ohne die Verfügung als gesetzlicher Erbe berufen sein würde, die Erbschaft als...
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§ 851 ZPO Nicht übertragbare Forderungen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=851
(1) Eine Forderung ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist. (2) Eine nach § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übertragbare Forderung kann insoweit
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§ 1 UmweltHG Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/UmweltHG/1.html
Wird durch eine Umwelteinwirkung, die von einer im Anhang 1 genannten Anlage ausgeht, jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine...