175 Ergebnisse für: unabdingbarkeit
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AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html#BJNR189710006BJNG000100000
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 BUrlG Geltungsbereich Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=2
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen
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ArbnErfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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ArbnErfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 BUrlG Dauer des Urlaubs Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=3
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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DepotG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/wpapg/index.html
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Verbraucherkreditgesetz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VerBrKrG
Das VerbrKrG: aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 ( BGBl. I S. 3138 ) m.W.v. 01.01.2002
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§ 1 BUrlG Urlaubsanspruch Bundesurlaubsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BUrlG&a=1
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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DWDS − Muss-Bestimmung − Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
https://www.dwds.de/wb/Muss-Bestimmung
DWDS – „Muss-Bestimmung“ – Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
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§ 2 BUrlG Geltungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/2.html
1 Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...