197 Ergebnisse für: Pfandrechts
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§ 1245 BGB Abweichende Vereinbarungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1245.html
(1) 1 Der Eigentümer und der Pfandgläubiger können eine von den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs vereinbaren. 2 Steht...
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§ 1210 BGB Umfang der Haftung des Pfandes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1210.html
(1) 1 Das Pfand haftet für die Forderung in deren jeweiligem Bestand, insbesondere auch für Zinsen und Vertragsstrafen. 2 Ist der persönliche Schuldner...
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Vangerow, Karl Adolph von Lehrbuch der Pandekten
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22211828%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1259 BGB Verwertung des gewerblichen Pfandes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1259.html
1 Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die...
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§ 1225 BGB Forderungsübergang auf den Verpfänder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1225.html
1 Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so geht, soweit er den Pfandgläubiger befriedigt, die Forderung auf ihn über. 2 Die für einen Bürgen...
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§ 1240 BGB Gold- und Silbersachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1240.html
(1) Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter dem Gold- oder Silberwert zugeschlagen werden. (2) Wird ein genügendes Gebot nicht abgegeben, so kann der...
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§ 1207 BGB Verpfändung durch Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1207.html
Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932 , 934 , 935...
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§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.
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Das rheinisch-französische Privilegien- und Hypothekenrecht. 2.
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22189635%22
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...