92 Ergebnisse für: integrationsamtes
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Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berlin.de
http://www.berlin.de/lageso/
Das LAGeSo ist eine moderne Gesundheits- und Sozialbehörde, die organisatorisch der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) nachgeordnet ist und ca. jeden sechsten Berliner mit Leistungen aus dem sozialen oder gesundheitlichen Bereich…
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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung | OEG-Traumaambulanzen | Willkommen in Rheinland-Pfalz
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/soziale-entschaedigung/oeg-traumaambulanzen/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 15 SGB IX Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=15
(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1
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§§ 151 bis 237 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=151-237
§§ 151 bis 237 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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§§ 151 bis 241 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=151-241
§§ 151 bis 241 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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§ 158 SGB IX Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=158
(1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 4 beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. (2) Ein schwerbehinderter
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Das bedeutet das Bundesteilhabegesetz - Handwerkskammer Region Stuttgart
http://www.hwk-stuttgart.de/artikel/das-bedeutet-das-bundesteilhabegesetz-67,0,1336.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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ZBFS - Arbeitswelt und Behinderung - Inklusionsamt
http://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/
Das ZBFS-Inklusionsamt mit seinen Informationen zu Arbeitswelt und Behinderung
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§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/145.html
§ 145 SGB IX Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle