133 Ergebnisse für: lebensmittelrechts
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Geliermittel: Gelier- und Verdickungsmittel: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
http://www.lebensmittellexikon.de/v0000260.php
Geliermittel oder Bindemittel bzw. Verdickungsmittel sind Substanzen, die Lebensmittel entweder durch Gelbildung oder durch Verdickung eine bestimmte Konsistenz geben. Sie gelten als Lebensmittelzusatzstoffe.
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Gummi arabicum: Stabilisatoren: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
http://www.lebensmittellexikon.de/g0002470.php
Gummi arabicum ist ein Lebensmittelzusatzstoffe, der von der Lebensmittelindustrie als Stabilisator, Füllstoff, Trägerstoff und gelegentlich auch als Verdickungsmittel eingesetzt wird. Gummi arabicum ist unter der europäischen Zulassungsnum
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Hydroxypropylstärke: Gelier- und Verdickungsmittel: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
https://www.lebensmittellexikon.de/h0002770.php
Hydroxypropylstärke gehört zu den chemisch modifizierten Stärken, die von der Lebensmittelindustrie als Lebensmittelzusatzstoff verwendet wird und je nach Verwendungszweck als Verdickungsmittel Emulgator und Stabilisator eingesetzt wird. Al
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Indigotin: Farbstoffe: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
https://www.lebensmittellexikon.de/i0000510.php
Indigotin ist ein synthetischer Farbstoff, der die europäische Zulassungsnummer E 132 für Lebensmittelzusatzstoffe trägt. Neben der Bezeichnung Indigotin kann der Farbstoff auch als Indigo-Karmin, Indigokarmin oder Indigocarmin auf der
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Argon: Packgase: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
https://www.lebensmittellexikon.de/a0002360.php#0
Argon ist ein Zusatzstoff für Lebensmittel mit der europäischen Zulassungsnummer E 938. Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann Argon nach der Nennung der Funktionsklasse mit seiner E-Nummer oder seinem Klarnamen deklariert sein. In der
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Häufige Irrtümer zu Tierfutter
https://www.dvtiernahrung.de/aktuell/faqs-oder-haeufige-fragen-und-vorurteile/haeufige-irrtuemer-zu-tierfutter.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Organisation der Stadt Wien
https://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stmagdst&Type=R
Überblick Wien - die Organisationsdatenbank der Wiener Stadtverwaltung - sie beinhaltet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Erreichbarkeit und Zuständigkeitsbereich
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Natriumphosphat: Emulgatoren: Definition, Warenkunde, Lebensmittelkunde: lebensmittellexikon.de
http://www.lebensmittellexikon.de/n0001090.php
Natriumphosphat ist ein Emulgator und trägt die europäische Zulassungsnummer E 339 für Lebensmittelzusatzstoffe. Auf der Zutatenliste kann der Emulgator auch als Phosphat, Dinatriumphosphat, Mononatriumphosphat und Trinatriumphosphat d
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VorlLMIEV Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vorl%C3%A4ufige+Lebensmittelinformations-Erg%C3%A4nzungsverordnung&f=1
VorlLMIEV Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung
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VorlLMIEV Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Vorl%C3%A4ufige+Lebensmittelinformations-Erg%C3%A4nzungsverordnung+%E2%80%93+VorlLMIEV&f=1
VorlLMIEV Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung