218 Ergebnisse für: luftfahrtgerät
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Boeing stellt 787-3 auf den Prüfstand
http://www.aero.de/news-9514/Boeing-stellt-787-3-auf-den-Pruefstand.html
NEW YORK - Boeing stellt die Kurzstrecken-Version seines Hoffnungsträgers 787
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§ 1 LuftBO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/luftbo/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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LuftBO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/luftbo/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Luftfahrt Bundesamt - Geschichte des LBA
http://www.lba.de/DE/LBA/Geschichte/Geschichte_node.html
Geschichte des LBA
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BAAINBw - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
http://www.baainbw.de//portal/a/baain/diensts/wtd71
Das BAAINBw untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung und hat als Hauptaufgabe die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von…
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Luftfahrt Bundesamt - Lizenzen Teil-66
https://web.archive.org/web/20140215021130/http://www.lba.de/DE/TechnischesPersonal/Personal/Teil-66/LizenzenTeil-66_node.html
Lizenzen Teil-66
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BAAINBw - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
http://www.baainbw.de/
Das BAAINBw untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung und hat als Hauptaufgabe die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von…
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BAAINBw - Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
http://www.baainbw.de/portal/poc/baain?uri=ci:bw.baain.diensts.wtd81/
Das BAAINBw untersteht dem Bundesministerium der Verteidigung und hat als Hauptaufgabe die Bundeswehr mit leistungsfähigem und sicherem Gerät auszustatten. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung, die Erprobung, die Beschaffung und das Nutzungsmanagement von…
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LuftVZO - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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LuftVZO - Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/BJNR003700964.html
Keine Beschreibung vorhanden.