689 Ergebnisse für: owig
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§ 113 OWiG Unerlaubte Ansammlung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/OWiG/113.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer sich einer öffentlichen Ansammlung anschlieÃt oder sich nicht aus ihr entfernt, obwohl ein Träger von Hoheitsbefugnissen die...
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§ 49 OWiG Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/OWiG/49.html
(1) 1 Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder...
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§ 53 OWiG Aufgaben der Polizei - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/OWiG/53.html
(1) 1 Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäÃem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren...
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§ 117 OWiG Unzulässiger Lärm - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaà oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaà Lärm erregt, der geeignet...
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Achtung beim Verkauf von Fanartikeln: Die Verwendung des Bundeswappens, Bundesadlers oder der Dienstflagge des Bundes auf Fanartikeln ist nicht gestattet
https://www.it-recht-kanzlei.de/verwendung-bundeswappen-hoheitszeichen.html
Nach § 124 Abs.1 OWiG ist es verboten, das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine...
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§ 67 OWiG Form und Frist Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=67
(1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis
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§ 34 OWiG Vollstreckungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=34
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2. drei
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§ 109 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=109
(1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung 1. des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder 2. des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist im Verfahren nach § 62 aufgehoben,
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§ 108a OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=108a
(1) Stellt die Staatsanwaltschaft nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid das Verfahren ein, bevor sie die Akten dem Gericht vorlegt, so trifft sie die Entscheidungen nach § 467a Abs. 1 und 2 der Strafprozeßordnung. (2) Gegen die
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§ 31 OWiG Verfolgungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=31
(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz