21,336 Ergebnisse für: sonstigen
-
Art. 237 EGBGB Bestandsschutz, AusschluÃfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/237.html
§ 1 Bestandsschutz (1) Fehler bei dem Ankauf, der Enteignung oder der sonstigen Ãberführung eines Grundstücks oder selbständigen Gebäudeeigentums in...
-
Local-Forschungen über die röm - Titel - Digitale Sammlungen - Digitale Sammlungen
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:061:1-36411
Digitale Sammlungen. Local-Forschungen über die römischen Gränzwehren, Heerstrassen, Schanzen und sonstigen Alterthümer zwischen der Lippe und der Ruhr / Schneider, Jacob (Pädagoge). Düsseldorf : Dietz, 1871
-
§ 51 LBO Kenntnisgabeverfahren - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LBO/51.html
(1) 1 Das Kenntnisgabeverfahren kann durchgeführt werden bei der Errichtung von 1. Wohngebäuden, 2. sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,...
-
§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
-
§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
-
Kleine Helfer: Der ultimative Text-Editor für große Dateien - computerwoche.de
http://www.computerwoche.de/a/der-ultimative-text-editor-fuer-grosse-dateien,1938590
Editoren gibt es wie Sand am Meer. Wer jedoch mit großen Log-Files oder sonstigen unhandlichen Textdateien umzugehen hat, der wird sich über "TheGun" freuen.
-
Art. 120 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/120.html
(1) 1 Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äuÃeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von...
-
§ 276 BGB Verantwortlichkeit des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/276.html
(1) 1 Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des...
-
Art. 90 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/90.html
(1) 1 Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen BundesstraÃen des Fernverkehrs. 2 Das Eigentum ist unveräuÃerlich. (2) 1 Die Verwaltung...
-
Art. 266 AEUV (ex-Artikel 233 EGV) - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AEU/266.html
Die Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen, denen das für nichtig erklärte Handeln zur Last fällt oder deren Untätigkeit als vertragswidrig erklärt...