251 Ergebnisse für: strlschv
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Rückstände / Natürliche Radionuklide
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/2374.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 106 StrlSchG Radiologisches Lagezentrum des Bundes Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=106
(1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit richtet ein radiologisches Lagezentrum des Bundes ein. (2) Das radiologische Lagezentrum des Bundes hat folgende Aufgaben 1. Sammlung, Auswertung und Dokumentation von
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§ 97 StrlSchG Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/97_StrlSchG_Strahlenschutzgesetz.htm
(1) Bund und Länder stellen Notfallpläne nach den §§ 98, 99, 100 und 101 auf. In diesen Notfallplänen sind die geplanten angemessenen Reaktionen auf mögliche Notfälle anhand bestimmter Referenzszenarien darzustellen. Die
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§ 145 StrlSchG Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=145
(1) Bei Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten hat derjenige, der die Maßnahmen selbst beruflich durchführt oder durch unter seiner Aufsicht stehende
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§ 14 StrlSchG Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Strahlenschutzgesetz+%E2%80%93+StrlSchG&a=14
(1) Die Genehmigung für eine Tätigkeit nach § 12 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3 oder 4 im Zusammenhang mit der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen wird nur erteilt, wenn neben dem Vorliegen der jeweiligen
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§ 77 StrlSchG Grenzwert für die Berufslebensdosis Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=77
Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich exponierter Personen beträgt 400 Millisievert. Die zuständige Behörde kann im Benehmen mit einem ermächtigten Arzt eine
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§ 114 StrlSchG Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=114
(1) Bei Notfalleinsätzen ist durch dem jeweiligen Einsatzzweck angemessene Schutz- und Überwachungsmaßnahmen anzustreben, dass die Exposition von Einsatzkräften in dieser Expositionssituation unterhalb der Werte bleibt, die in §
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§ 2 StrlSchG Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=2
(1) Exposition ist die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper durch Strahlungsquellen außerhalb des Körpers (äußere Exposition) und innerhalb des Körpers (innere Exposition) oder das Ausmaß
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Dosimetrie von Ã-Strahlung, Konversionselektronenstrahlung und niederenergetischer Photonenstrahlung in Kernkraftwerken - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12011994_RSIII3.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 108 StrlSchG Radiologisches Lagebild Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=108
(1) Nach Eintritt eines überregionalen oder regionalen Notfalls wird ein radiologisches Lagebild erstellt. In dem radiologischen Lagebild werden die Informationen nach den §§ 106, 107 und 161 bis 163 und weitere relevante Informationen zu