212 Ergebnisse für: Vorrangs
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§ 1237 BGB Ãffentliche Bekanntmachung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1237.html
1 Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung des Pfandes öffentlich bekannt zu machen. 2 Der Eigentümer und Dritte, denen Rechte an...
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§ 1253 BGB Erlöschen durch Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1253.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. 2 Der Vorbehalt der Fortdauer des...
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Tel Aviv‐Flüge weiterhin gestoppt | Jüdische Allgemeine
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/19793
Lufthansa und Air Berlin fliegen Ben Gurion Airport auch am Donnerstag nicht an
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§ 936 BGB Erlöschen von Rechten Dritter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/936.html
(1) 1 Ist eine veräuÃerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums. 2 In dem Falle des § 929 Satz 2...
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/935.html
(1) 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst...
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§ 936 BGB Erlöschen von Rechten Dritter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/936.html
(1) 1 Ist eine veräuÃerte Sache mit dem Recht eines Dritten belastet, so erlischt das Recht mit dem Erwerb des Eigentums. 2 In dem Falle des § 929 Satz 2...
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§ 1233 BGB Ausführung des Verkaufs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1233.html
(1) Der Verkauf des Pfandes ist nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken. (2) Hat der Pfandgläubiger für sein Recht zum Verkauf einen...
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...