166 Ergebnisse für: verbraucherdarlehensverträge
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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§ 655a BGB Darlehensvermittlungsvertrag - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/655a.html
(1) 1 Für einen Vertrag, nach dem es ein Unternehmer unternimmt, einem Verbraucher 1. gegen eine vom Verbraucher oder einem Dritten zu leistende Vergütung...
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§ 197 BGB DreiÃigjährige Verjährungsfrist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers,...
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§ 197 BGB DreiÃigjährige Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/197.html
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers,...
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§ 83 WpHG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__83.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 197 BGB DreiÃigjährige Verjährungsfrist - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/197.html
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers,...
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BMJV | Musterbelehrungen
http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/Musterbelehrungen_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 BGB Verbraucher - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/13.html
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschlieÃt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen...
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Artikel 1 FernAbsÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetz zur Anpassung der Vorschriften
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2011I1600&a=1
Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306) geändert worden ist, wird wie folgt geändert
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§ 288 BGB Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html
(1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz . (2) Bei...