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§ 9 ASiG Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=9
(1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den
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§ 315 FamFG Beteiligte Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
http://www.buzer.de/gesetz/8530/a158299.htm
(1) Zu beteiligen sind 1. der Betroffene, 2. der Betreuer, 3. der Bevollmächtigte im Sinne des § 1896 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Der Verfahrenspfleger wird durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren
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§ 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=29
(1) (aufgehoben) (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den
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VVB: § 16 Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVB-16
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 32 BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVerfGG&a=32
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl
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§§ 829 bis 831 ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=829-831
§§ 829 bis 831 ZPO Zivilprozessordnung
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§ 179 SGB IX Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Neuntes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=179
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch
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§§ 71 bis 78 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=71-78
§§ 71 bis 78 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
(1) 1 Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand...
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§§ 15 bis 19 FFG Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=15-19
§§ 15 bis 19 FFG Filmförderungsgesetz