212 Ergebnisse für: Vorrangs
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§ 1204 BGB Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1204.html
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu...
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KG, 07.06.1990 - 12 U 4191/89 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20U%204191/89
Informationen zu 12 U 4191/89: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Wird zitiert von ...
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§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
(1) 1 Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst...
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§ 1205 BGB Bestellung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html
(1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...
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§ 1259 BGB Verwertung des gewerblichen Pfandes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1259.html
1 Sind Eigentümer und Pfandgläubiger Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, können sie für die...
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§ 935 BGB Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=935
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
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BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+56,+228
Informationen zu BGHZ 56, 228: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...