94 Ergebnisse für: kleinanlegerschutzgesetz
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§ 34f GewO Finanzanlagenvermittler Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=34f
(1) Wer im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu 1. Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder
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§ 267 HGB Umschreibung der Größenklassen Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48703.htm
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten 1. 6.000.000 Euro Bilanzsumme. 2. 12.000.000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag. 3. Im
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Altersvorsorge / "Riester-" Produkte - Otto-Friedrich-Universität Bamberg
http://www.uni-bamberg.de/bwl-finanz/leistungen/transfer/altersvorsorge-riester-produkte/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=2
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind,
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§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=34c
(1) Wer gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 2.
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit
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PIBs und der Nutzen der Anlageberatung - Otto-Friedrich-Universität Bamberg
http://www.uni-bamberg.de/bwl-finanz/leistungen/transfer/pibs-und-der-nutzen-der-anlageberatung/
Keine Beschreibung vorhanden.
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BaFin - Verfügungen - Anhörung zur Allgemeinverfügung bezüglich sog. „Bonitätsanleihen“
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Aufsichtsrecht/Verfuegung/vf_160728_allgvfg_bonitaetsanleihen.html
Anhörung zur Allgemeinverfügung gemäß § 4b Abs. 1 WpHG bezüglich sog. „Bonitätsanleihen“ Frist: 2. September 2016
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§ 6 WpHG Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=6
(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes aus. Sie hat im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit