196 Ergebnisse für: Börsengesetz
-
§ 141 StPO Bestellung eines Pflichtverteidigers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/141.html
(1) In den Fällen des § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 9 und Abs. 2 wird dem Angeschuldigten, der noch keinen Verteidiger hat, ein Verteidiger bestellt,...
-
§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichtverletzung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/839.html
(1) 1 Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden...
-
§ 19 BörsG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__19.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
90% der UBS-Aktionäre nehmen an Aktientausch teil | Unternehmen Finanz | Finanz und Wirtschaft
http://www.fuw.ch/article/90-der-ubs-aktionare-nehmen-an-aktientausch-teil/
Der Umbau der Rechtsstruktur bei der Grossbank UBS kommt planmässig voran. Bis zum Ende der anfänglichen Angebotsfrist wurden 90,4% der Aktien zum Umtausch in Titel der UBS Group angemeldet.
-
-
Deutsche Biographie - Meyer, Oscar
https://www.deutsche-biographie.de/gnd119426935.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
-
Deutsche Biographie - Podbielski, Viktor von
https://www.deutsche-biographie.de/gnd116247479.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
-
§ 70 VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwGO&a=70
(1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde
-
§ 48 BVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
§ 48 LVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...