98 Ergebnisse für: eigenmittelausstattung
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2. FMStG Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10088/index.htm
2. FMStG Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz
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Kritische Fragensammlung an MLP für Journalisten, Analysten u.a. - 500 Beiträge pro Seite
http://www.wallstreet-online.de/informer/community/thread.html?thread_id=971873&inst_id=10104&market_id=1&spid=ws&search_key=MLP
Seite 1 der Diskussion 'Kritische Fragensammlung an MLP für Journalisten, Analysten u.a.' vom 04.04.2005 im w:o-Forum 'MDAX'.
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Kritische Fragensammlung an MLP für Journalisten, Analysten u.a. - 500 Beiträge pro Seite
http://www.wallstreet-online.de/informer/community/thread.html?thread_id=971873&inst_id=10104&market_id=1&spid=ws&search_key=MLP+AG&page=9&mode=pages
Seite 1 der Diskussion 'Kritische Fragensammlung an MLP für Journalisten, Analysten u.a.' vom 04.04.2005 im w:o-Forum 'MDAX'.
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§ 10i KWG Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10i
(1) Die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung ist das gesamte harte Kernkapital eines Instituts, das zur Einhaltung der folgenden Kapitalpuffer-Anforderungen erforderlich ist 1. des Kapitalerhaltungspuffers nach § 10c, 2. des institutsspezifischen
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§ 26a KWG Offenlegung durch die Institute Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=26a
(1) Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung zu machen sind, sind die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer
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§ 25d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25d
(1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/1.html
(1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäÃig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten...