21,336 Ergebnisse für: sonstigen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=6

    (1) Erhält der Gewerbetreibende zur Ausführung des Auftrages Vermögenswerte des Auftraggebers, so hat er sie von seinem Vermögen und dem seiner sonstigen Auftraggeber getrennt zu verwalten. Dies gilt nicht für

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=5

    (1) Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet. Die Rechtsvorschrift soll auch das Informationsbedürfnis der Länder einschließlich der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30

    (1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24

    Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für 1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=194

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=104

    (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen

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    https://web.archive.org/web/20111108225235/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39820/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/005__Erbschaftsteuer-Schenkungsteuer.html

    Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, die an den Erwerb des einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbers anknüpft. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, damit die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang nicht durch...

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    http://dejure.org/gesetze/UStG/3a.html

    (1) 1 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b , 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=11

    Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind

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    https://web.archive.org/web/20111108225235/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39820/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/0

    Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, die an den Erwerb des einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbers anknüpft. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, damit die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang nicht durch...



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