21,336 Ergebnisse für: sonstigen
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§ 6 MaBV Getrennte Vermögensverwaltung Makler- und Bauträgerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaBV&a=6
(1) Erhält der Gewerbetreibende zur Ausführung des Auftrages Vermögenswerte des Auftraggebers, so hat er sie von seinem Vermögen und dem seiner sonstigen Auftraggeber getrennt zu verwalten. Dies gilt nicht für
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§ 5 BStatG Anordnung von Bundesstatistiken Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=5
(1) Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet. Die Rechtsvorschrift soll auch das Informationsbedürfnis der Länder einschließlich der
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§ 30 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=30
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). (2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung
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§ 24 AGG Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Allgemeines
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AGG&a=24
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für 1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des
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§ 194 BauGB Verkehrswert Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=194
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
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§ 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=104
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen
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Bundesministerium der Finanzen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
https://web.archive.org/web/20111108225235/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39820/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/005__Erbschaftsteuer-Schenkungsteuer.html
Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, die an den Erwerb des einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbers anknüpft. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, damit die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang nicht durch...
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§ 3a UStG Ort der sonstigen Leistung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UStG/3a.html
(1) 1 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b , 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein...
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§ 11 ASiG Arbeitsschutzausschuß Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ASiG&a=11
Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind
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Bundesministerium der Finanzen: Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
https://web.archive.org/web/20111108225235/http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39820/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/0
Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, die an den Erwerb des einzelnen Erben oder sonstigen Erwerbers anknüpft. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer, damit die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang nicht durch...