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§ 269 SolvV Ansätze zur Bestimmung des Anrechnungsbetrags für das operationelle Risiko
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SolvV+2006&a=269
(1) Operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. (2)