159 Ergebnisse für: 10i
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§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10c-10i
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
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§ 10i KWG Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10i
(1) Die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung ist das gesamte harte Kernkapital eines Instituts, das zur Einhaltung der folgenden Kapitalpuffer-Anforderungen erforderlich ist 1. des Kapitalerhaltungspuffers nach § 10c, 2. des institutsspezifischen
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§§ 5 bis 13 MontanMitbestGErgG Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MontanMitbestGErgG&a=5-13
§§ 5 bis 13 MontanMitbestGErgG Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
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§ 18 KWG Kreditunterlagen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=18
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von
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RIS - 11Os126/04 14Os28/05g 1... - Rechtssatz - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20050111_OGH0002_0110OS00126_0400000_001
Keine Beschreibung vorhanden.
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MontanMitbestGErgG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/montanmitbestgergg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 13 KWG Großkredite; Verordnungsermächtigung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=13
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank im Interesse des angemessenen Schutzes der Institute, Institutsgruppen,
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§ 11 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=11
(1) Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres,
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§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden
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Algorithmus
http://www.henked.de/begriffe/algorithmus.htm
Algorithmus: Vom Abakus über mechanische Rechenmaschinen bis hin zum Computer