41 Ergebnisse für: 11.12.1974
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Generalmajor Paul Herrmann (25.03.1892 - 23.04.1974) - Deutsche Digitale Bibliothek
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/6MYIKZNH32FARRZX4J4Z2ALZI4GPC6BV
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basta | Band - Arndt Schmöle
http://basta-online.de/band/id-1536
Arndt Schmöle ist bei Basta zuständig für die tiefen Töne. Musikalisch groà geworden als Sängerknabe im Knabenchor Hannover, sang er schon recht früh bald mit Chor-Freunden in seiner ersten, eigenen A-cappella-Gruppe: ,,Modell
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=1070889210
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DPMAregister | Marken - Registerauskunft
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/846001/DE
DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.
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§ 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1631
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische
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Startseite - Paul-Flechsig-Institut für Hirnforschung - Startseite
http://www.uni-leipzig.de/~pfi/lexikon/neuroglia01.htm
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Startseite - Paul-Flechsig-Institut für Hirnforschung - Startseite
http://pfi.medizin.uni-leipzig.de/
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Genesis-Tourdaten 'The Lamb lies Down ...'
http://www.foxtrot.de/GGfSetlists/td_lamb.htm
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§ 45 StGB Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=45
(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu
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§ 356a StPO Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=356a
Hat das Gericht bei einer Revisionsentscheidung den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt, versetzt es insoweit auf Antrag das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass