14 Ergebnisse für: 15.06.1895
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=1061972453
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OGND - results/titledata
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OGND - results/titledata
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=1012399311
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Giesler, Paul
http://verwaltungshandbuch.bayerische-landesbibliothek-online.de/giesler-paul
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§ 595 HGB Aufmachung der Dispache Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=595
(1) Jeder Beteiligte ist berechtigt, die Aufmachung der Dispache am Bestimmungsort oder, wenn dieser nicht erreicht wird, in dem Hafen, in dem die Reise endet, zu veranlassen. Wurde Treibstoff oder Ladung vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert,
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§ 78 BinSchG Binnenschiffahrtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BinSchG&a=78
(1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Schiffers vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden zu diesem Zweck auf Anordnung des Schiffers
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Mertendorf, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt
http://www.denkmalprojekt.org/2015/mertendorf_burgenlandkreis_1866_1870_wk1_wk2_sa.html
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§ 581 HGB Ausgleichsanspruch Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=581
(1) Wird ein Schiff oder dessen Ladung ganz oder teilweise von einem anderen Schiff geborgen, so wird der Bergelohn oder die Sondervergütung zwischen dem Schiffseigner oder Reeder, dem Schiffer oder Kapitän und der übrigen Besatzung des