47 Ergebnisse für: 16.12.1980
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Dexter Langen - 2011/2012 - Spieler - Fussballdaten
https://www.fussballdaten.de/spieler/langendexter/
Der Fußballspieler Dexter Langen war in der Saison 2011/2012 bei Hansa Rostock unter Vertrag und wird dort in der Abwehr eingesetzt. Dexter Langen wurde am 16.12.1980 geboren.
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Herbert Bilzer (1936 SS) @ Rostocker Matrikelportal
http://matrikel.uni-rostock.de/id/300003848
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 38 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=38
Bis zum Beschluß über die Erteilung des Patents sind Änderungen der in der Anmeldung enthaltenen Angaben, die den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern, zulässig, bis zum Eingang des Prüfungsantrags (§ 44) jedoch nur,
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§ 143 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=143
(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Patentstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert
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§ 4 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=4
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2,
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§ 123 ZPO Kostenerstattung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=123
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, keinen Einfluss.
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Dexter Langen
https://www.weltfussball.de/spieler_profil/dexter-langen
Dexter Langen - Hansa Rostock, Hansa Rostock II, Dynamo Dresden, Kickers Offenbach, VfB Gießen, Bor. Mönchengladbach
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§ 22 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=22
(1) Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist. (2) § 21 Abs. 2 und 3
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§ 793 ZPO Sofortige Beschwerde Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=793
Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen können, findet sofortige Beschwerde statt.
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§ 60h UrhG Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen Urheberrechtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=urhg&a=60h
(1) Für Nutzungen nach Maßgabe dieses Unterabschnitts hat der Urheber Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Vervielfältigungen sind nach den §§ 54 bis 54c zu vergüten. (2) Folgende Nutzungen sind abweichend