3 Ergebnisse für: Hinterlegungsfrist
-
§ 21a GVG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GVG/21a.html
(1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder aufsichtführenden Richter als Vorsitzenden und 1. bei...
-
PostAGSa - Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
https://www.gesetze-im-internet.de/postagsa/BJNR234300994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
TelekAGSa - Satzung der Deutsche Telekom AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)
https://www.gesetze-im-internet.de/telekagsa/BJNR235000994.html
Keine Beschreibung vorhanden.