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Vollstreckungsbeamte96 Ergebnisse für: Vollstreckungsbeamten
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§ 115 StGB. Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
http://lexetius.com/StGB/115
Aktueller und historischer Volltext von § 115 StGB. Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
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TV-Tipp: "Das Ende einer Maus ist der Anfang einer Katze" | evangelisch.de
http://wayback.archive.org/web/20131212211229/http://www2.evangelisch.de/themen/medien/tv-tipp-das-ende-einer-maus-ist-der-anfan
Der Hanauer Gerichtsvollzieher Erol Ozak hat regelmäßig die schlechtesten Ergebnisse aller hessischen Vollstreckungsbeamten. Vergeblich versucht Erol, eine junge Auszubildende von seiner Philosophie zu überzeugen, hinter jeder Pfändung stecke ein…
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§ 115 StGB Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=115
(1) Zum Schutz von Personen, die die Rechte und Pflichten eines Polizeibeamten haben oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind, ohne Amtsträger zu sein, gelten die §§ 113 und 114 entsprechend. (2) Zum Schutz von Personen, die zur
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Bund der Vollziehungs- und Vollstreckungsbeamten Landesverband Schleswig - Holstein e.V.
http://www.bdvz-sh.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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GdP fordert § 115 gegen Übergriffe auf Polizisten - Gewerkschaft der Polizei
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP_fordert_115_gegen_uebergriffe_auf_Polizisten
Als großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den im Februar 2017 von Bundesjustizminister Heiko Maas auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Nach den Worten des…
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/114.html
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/114.html
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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§ 114 StGB Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=114
(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit
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§ 115 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__115.html
Keine Beschreibung vorhanden.