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§ 3 ProdSG Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/3.html
(1) Soweit ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2. die Sicherheit und Gesundheit von