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§ 158 SGB IX Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=158
(1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 oder 4 beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. (2) Ein schwerbehinderter