219 Ergebnisse für: betreibenden

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    http://www.dwsv.de

    Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.

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    https://www.sueddeutsche.de/politik/seenotrettung-panama-entzieht-rettungsschiff-aquarius-die-zulassung-1.4142337

    Auf Druck Italiens verliert das letzte nicht-staatliche Rettungsschiff im zentralen Mittelmeer seine Flagge. Die betreibenden Hilfsorganisationen zeigen sich entsetzt.

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    http://www.dwwv.de

    Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.

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    https://www.dwwv.de/

    Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=8

    (1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7b

    (1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=6

    (1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei

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    https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7b.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7b.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.jusline.at/Exekutionsordnung_(EO)_Langversion.html

    Gesamter Gesetzestext: Exekutionsordnung (EO), Gesetz vom 27. Mai 1896, über das Exekutions- und Sicherungsverfahren (Executionsordnung).StF: RGBl. Nr. 79/1896 - JUSLINE Österreich Gesetz Gesamtansicht



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