219 Ergebnisse für: betreibenden
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Dachverband Wasserski und Wakeboard | DWWV
http://www.dwsv.de
Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.
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Flüchtlinge: Panama entzieht "Aquarius" die Zulassung - Politik - Süddeutsche.de
https://www.sueddeutsche.de/politik/seenotrettung-panama-entzieht-rettungsschiff-aquarius-die-zulassung-1.4142337
Auf Druck Italiens verliert das letzte nicht-staatliche Rettungsschiff im zentralen Mittelmeer seine Flagge. Die betreibenden Hilfsorganisationen zeigen sich entsetzt.
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Dachverband Wasserski und Wakeboard | DWWV
http://www.dwwv.de
Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.
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Dachverband Wasserski und Wakeboard | DWWV
https://www.dwwv.de/
Der Deutsche Wasserski- und Wakeboard Verband e.V. (DWWV) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anerkannte Dachverband aller Wasserski- und Wakeboardsport betreibenden Vereine in Deutschland.
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§ 8 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=8
(1) In Ausnahmefällen ist eine Bewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle (Ausnahmebewilligung) zu erteilen, wenn die zur selbständigen Ausübung des von dem Antragsteller zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerks notwendigen
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§ 7b HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=7b
(1) Eine Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke, ausgenommen in den Fällen der Nummern 12 und 33 bis 37 der Anlage A, erhält, wer 1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder
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§ 6 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=6
(1) Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis zu führen, in welches die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zu diesem Gesetz mit dem von ihnen zu betreibenden Handwerk oder bei
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§ 7b HwO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__7b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Exekutionsordnung (EO) - Gesamt - JUSLINE Österreich
http://www.jusline.at/Exekutionsordnung_(EO)_Langversion.html
Gesamter Gesetzestext: Exekutionsordnung (EO), Gesetz vom 27. Mai 1896, über das Exekutions- und Sicherungsverfahren (Executionsordnung).StF: RGBl. Nr. 79/1896 - JUSLINE Österreich Gesetz Gesamtansicht